"Das Verfahren zur Standortfindung eines Zwischenlagers in Würgassen hat von Anfang an die dringend erforderliche Notwendigkeit vertan, Vertrauen in der Bevölkerung in diesen Prozess aufzubauen.

Im Gegenteil: Vertrauen ist weiter zerstört worden. Ein Neuanfang wäre zwingend geboten."

 

Darüber waren sich der Vorstand des "Atomfreies 3-Ländereck e.V." und Prof. Dr. Klaus Töpfer beim Gespräch in den Räumen der Burg Herstelle einig. In einer kleinen Runde haben sich die Vertreter der Bürgerinitiative und der ehem. Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit getroffen, um sich zum Stand auszutauschen. Einig war man sich auch darüber, dass die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) ohne Beteiligung der Bevölkerung in dieser Region und ohne Berücksichtigung ihrer konkreten Bedenken dieses Projekt geplant hat. Eine Diskussion der Kriterien für die Standortauswahl in Würgassen hat nicht stattgefunden, obwohl gerade diese Kriterien in hohem Maße diskutierbar und zwingend diskutierbedürftig sind. Daher ist es weder akzeptabel noch vertrauensbildend, diesen Standort nun als "alternativlos" zu verfolgen. Die Kennzeichnung als "alternativlos" macht jeden offenen Austausch von Argumenten mit der Öffentlichkeit zu einer reinen Fassade. Gerade diese Standortentscheidung muss von allen Anfang an transparent und offen für alternative Vorschläge sein und bleiben. Diese Transparenz ist nicht zuletzt zwingend geboten in Kenntnis der begründeten Besorgnisse und der Gefahr, dass Würgassen weit über den jetzt angegebenen Zeitraum von 30 Jahren als Lager für schwach und mittelradioaktive Abfälle genutzt werden müsste. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass das geplante Endlager Schacht Konrad für den gesamten in Deutschland anfallenden Atommüll ausreicht und in der vorgegebenen Zeit in voller Kapazität verfügbar gemacht werden kann. Wenn über eine halbe Milliarde Euro in die Würgasser Weserlandschaft investiert würden, dann sei es sehr wahrscheinlich, dass dieser Standort über 30 Jahre hinweg genutzt würde, wenn weiter Bedarf an Zwischen- und Endlagern an schwach- bis mittelradioaktiven Atommüll besteht.