Ungeachtet der vielen Resolutionen gegen das in Würgassen geplante zentrale Bereitstellungslager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie der gewaltigen Zahl der Gegner des Vorhabens prescht die BGZ weiterhin rücksichtslos voran. Aktuell wird ausschließlich in den Standort Würgassen investiert, um das Vorhaben ZBL/LoK entgegen aller Einwände seitens der politischen Vertreter aus der Region und der Kritik der BI zu forcieren.

 

Die Bürgerinitiative fordert das BMU und die BGZ auf, für die sicherste und bestmögliche Entsorgung der in Deutschland lagernden radioaktiven Abfälle Sorge zu tragen. Hierbei muss verantwortungsvolles Handeln an erster Stelle stehen. Dass trotz der offenkundigen Standortmängel und unter Missachtung der Vorgaben der hochdotierten Entsorgungskommission des Bundes weiter am Standort Würgassen festgehalten wird, ist inakzeptabel. Um die höchst mögliche Sicherheit im Umgang mit den Gefahrstoffen zu gewährleisten und zugleich für eine wirtschaftlich vertretbare Lösung Sorge zu tragen, muss eine neue, rein faktenorientierte Standortauswahl, ausschließlich auf Basis von Sachargumenten durchgeführt werden. Das Argument der vermeintlich zeitnahen Verfügbarkeit oder in der Vergangenheit geäußerte politische Versprechen dürfen hierbei keine Berücksichtigung finden. Es gilt, den für die Aufgabe bestgeeigneten Standort zu finden, Kompromisse verbieten sich hierbei.

 

Die Bürgerinitiative „Atomfreies 3-Ländereck e.V.“ steht aktuell mit den Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie mehreren MdL und MdB im Dialog. Einig ist man sich mit Herrn Christian Haase (MdB), Herrn Johannes Schraps (MdB) und Herrn Matthias Goeken (MdL) dahingehend, dass das Thema Standortfindung sowohl auf landes- als auch bundespolitischer Ebene erörtert und diskutiert werden muss. Ebenso spricht man sich auch seitens Herrn Uwe Schünemann (MdL) und Prof. Dr. Klaus Töpfer (ehem. Bundesumweltminister und Vorsitzender des NBG) für eine neue, transparente Standortfindung für das ZBL aus.

 

Nach Übergabe der parteiübergreifend einstimmig beschlossenen Resolutionen gegen das ZBL der Kreistage Holzminden, Höxter und Kassel sowie vielzähliger Kommunen aus der Region an die Bundesumweltministerin Frau Svenja Schulze wurde das Thema erstmals im Bundesumweltausschuss diskutiert. Dies sind erste begrüßenswerte Erfolge, welche nun konsequent weiter ausgebaut werden müssen, um zu einer optimalen Lösung der Aufgabe der Entsorgung zu kommen.

 

In Verantwortung und im Anspruch an die höchst mögliche Sicherheit kommen auch die durch die Bürgerinitiative mit der Bewertung der Standortfindung beauftragen, renommierten Gutachter Herr Siegfried de Witt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Potsdam sowie Prof. Dr. Karsten Runge, OECOS GmbH Hamburg, nach einer ersten Sichtung von Unterlagen und Informationen zu einer vorläufigen Bewertung wie folgt:

„Wir werden die Standortsuche für das zentrale Bereitstellungslager nach wissenschaftlichen Standards überprüfen. Die geordnete Endlagerung schwach- und mittelaktiver radioaktiver  Abfälle ist notwendig. Alle Schritte von der Sammlung bis zur Einlagerung im Schacht Konrad müssen nachvollziehbar und allein nach objektiven Kriterien erfolgen. Bereits nach einer ersten Sichtung der Unterlagen ist jedoch zweifelhaft, ob das Auswahlverfahren objektiv und gemäß den gebotenen wissenschaftlichen Anforderungen erfolgte. Die vorliegenden Gutachten sind unzureichend und die Bewertungen erscheinen voreilig. Wenn ein Vorhabenträger seine Standortwahl als „alternativlos“ darstellt, ist stets Skepsis geboten. Solche Behauptungen dienen in der Regel nur dazu, Mängel zu vertuschen. Offenbar soll Druck auf politische Entscheidungsträger ausgeübt werden. Wir werden davon unbeeindruckt alle Einzelschritte der Standortsuche untersuchen.“ Die abschließende gutachterliche Bewertung durch die Herren de Witt und Runge erfolgt voraussichtlich Ende Oktober.

 

Die Bürgerinitiative „Atomfreies 3-Ländereck e.V.“ fordert

- die sofortige Einstellung aller Arbeiten am Standort Würgassen im Auftrag des BMU/der BGZ

- den Nachweis der zwingenden Notwendigkeit des ZBL durch ein unabhängiges logistisches Gutachten sowie den Nachweis des im Gesetz geforderten wirtschaftlichen Vorteils eines ZBL

- den Einsatz einer unabhängigen Kommission zur transparenten, ausschließlich sach- und faktenbezogenen Standwortauswahl.